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Vorsorge · 1. Säule

AHV/IV: das staatliche Fundament, unverzichtbar, aber allein ungenügend

Die 1. Säule sichert das Existenzminimum. Beitragslücken kürzen die Rente lebenslang.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Informationen aus den amtlichen Gesetzestexten (fedlex.admin.ch), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Daten des Bundes.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AHV-Rente hängt von Ihren Beitragsjahren (volle Laufbahn für die Vollrente) und Ihrem Durchschnittseinkommen ab.
  • Die maximale Einzelrente beträgt rund 2520 CHF/Monat (Wert 2025, periodisch angepasst); die Ehepaarrente ist auf 150 % plafoniert.
  • Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente lebenslang (rund 1/44 pro Lückenjahr).

Beitragslücken: die klassische Falle

Lange Ausbildung, Auslandaufenthalt, Jahre ohne Erwerb: mögliche Löcher. Nichterwerbstätige (auch Studierende ab 21) müssen selbst Beiträge zahlen. Nachzahlung nur innert 5 Jahren möglich.

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📖 Offizielle Gesetzestexte: AHVG (SR 831.10) · fedlex.admin.ch

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