KVG-Kündigung: Ihr Brief muss bis spätestens 30. November bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Meine Situation prüfen →
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Krankenkasse wechseln: die 5 Schritte

Die Grundversicherung zu wechseln ist Ihr Recht, kostenlos und ohne Ablehnungsrisiko. Hier die genaue Anleitung in der richtigen Reihenfolge, mit dem Kündigungsbrief zum Generieren.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Informationen aus den amtlichen Gesetzestexten (fedlex.admin.ch), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Daten des Bundes.

Kurze Antwort: Prämien im Oktober vergleichen, die neue Kasse vor der Kündigung anmelden, dann die Kündigung so früh per Einschreiben senden, dass sie spätestens am 30. November bei Ihrer Kasse eintrifft. Der Wechsel gilt ab 1. Januar, ohne Deckungslücke: Das KVG garantiert, dass jede Kasse Sie aufnehmen muss.

  1. Prüfen Sie Ihr ZeitfensterDie Grundregel: Kündigung per 31. Dezember, Brief spätestens am 30. November eingetroffen. Sonderfall: Mit der Minimalfranchise (300 CHF) und dem Standardmodell können Sie auch per 30. Juni kündigen (Brief bis Ende März). Alle Details auf unserer Seite Kündigungsfristen.
  2. Vergleichen Sie, was vergleichbar istDie Grundleistungen sind von Gesetzes wegen identisch bei allen Kassen: Nur die Prämie ändert sich, über drei Hebel: die Kasse selbst, das Modell (Hausarzt, HMO, Telmed: bis 20 % Rabatt) und die Franchise. Unser Prämienrechner gibt Ihnen in 30 Sekunden eine Grössenordnung.
  3. Melden Sie die neue Kasse VOR der Kündigung anDas ist die richtige Reihenfolge: Die Aufnahme in die Grundversicherung ist ein Recht, keine Kasse darf Sie ablehnen oder einen Gesundheitsfragebogen für das KVG verlangen. Mit der Bestätigung der neuen Kasse in der Hand kündigen Sie die alte in Ruhe.
  4. Senden Sie die Kündigung per EinschreibenNutzen Sie den Generator unten. Achtung, Falle Nr. 1: Der Brief muss vor der Frist bei der Kasse eintreffen, nicht nur abgeschickt sein. Zielen Sie auf den 20.-25. November.
  5. Prüfen Sie die BestätigungenSie sollten zwei Schreiben erhalten: die Kündigungsbestätigung der alten Kasse und die Police der neuen. Letzter Punkt: Ihre Prämien müssen bezahlt sein, sonst kann die alte Kasse den Wechsel blockieren.
⚠️ Und die Zusatzversicherungen? Achtung: Ihre Zusatzversicherungen (VVG) sind separate Verträge mit eigenen Fristen (oft 3 Monate vor Jahresende) und Gesundheitsfragen bei jeder Neuanmeldung. Kündigen Sie nie eine Zusatzversicherung, bevor Sie anderswo aufgenommen sind: Wechseln Sie die Grundversicherung frei, behalten Sie die Zusätze, wenn sich Ihre Gesundheit verändert hat.

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Drei Felder ausfüllen: Ihr Brief ist bereit zum Drucken und Unterschreiben. Nichts wird gespeichert oder übermittelt.

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Bitte die drei Felder und die Einwilligung ausfüllen.

Wie viel bringt Ihnen der Wechsel? Lesen Sie unseren Ratgeber Warum die Krankenkasse wechseln: die Sparrechnung.

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Häufige Fragen

Kann die neue Krankenkasse mich ablehnen? Nein. Für die Grundversicherung nach KVG besteht Aufnahmepflicht: Jede Kasse muss jede in der Schweiz wohnhafte Person aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln? Ihre Kündigung muss spätestens am 30. November bei der aktuellen Kasse eintreffen, für den Wechsel per 1. Januar. Mit der 300er-Franchise und dem Standardmodell gibt es ein zweites Fenster: Kündigung bis 31. März per 30. Juni.

Kostet der Krankenkassenwechsel etwas? Nein, der Wechsel der Grundversicherung ist völlig kostenlos und die Deckung lückenlos: Die alte endet am 31. Dezember um Mitternacht, die neue beginnt am 1. Januar.

Muss ich die Zusatzversicherungen gleichzeitig wechseln? Nein, oft ist das sogar nicht ratsam: Zusatzversicherungen sind separate Verträge mit Gesundheitsprüfung. Sie können Ihre Zusätze behalten und nur die Grundversicherung wechseln.

📖 Offizielle Gesetzestexte: KVG (SR 832.10) · fedlex.admin.ch
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