Krankenkasse wechseln: Fristen, Vorgehen und Spartipps (KVG)
Gleiche Leistungen, tiefere Prämie: der Wechsel ist Ihr gesetzliches Recht. Stichtag: 30. November (Eingang!).
Jeden Herbst kündigen die Krankenkassen ihre neuen Prämien an, und Hunderttausende stellen fest, dass ihre Rechnung wieder steigt. Die gute Nachricht: Der Wechsel ist einfach, und die Ersparnis erreicht oft mehrere hundert Franken pro Jahr, bei einer Familie über 1000 CHF, für exakt gleiche Grundleistungen.
Warum die Leistungen überall identisch sind
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist im KVG geregelt: Der Leistungskatalog ist bei allen Kassen der Schweiz derselbe. Arzt, Spital, Medikamente, Mutterschaft, alles identisch. Die einzige echte Variable ist Ihre Monatsprämie: Zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse Ihres Kantons liegen oft über 100 CHF pro Monat.
Das Datum: der 30. November
Für einen Wechsel per 1. Januar muss Ihre Kündigung der Kasse spätestens am 30. November vorliegen, es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Senden Sie Mitte November per Einschreiben.
| Situation | Frist | Wirkung |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung (alle) | Eingang bis 30. November | 31. Dezember |
| Standardmodell, Franchise 300 CHF | 3 Monate Frist, Eingang bis 31. März | 30. Juni |
| Angekündigte Prämienerhöhung | Kündigung bis Ende November möglich | 31. Dezember |
Wechseln in 4 Schritten
- Ab Ende September vergleichen, die neuen Prämien werden vom BAG publiziert.
- Zuerst die neue Versicherung abschliessen, dank Aufnahmepflicht kann sie Sie nicht ablehnen.
- Kündigung per Einschreiben, Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Satz «Ich kündige meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) per 31. Dezember».
- Übergang prüfen, das Gesetz verbietet jede Deckungslücke: Die alte Kasse beendet den Vertrag erst nach Bestätigung der neuen.
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Rückruf anfordern5 Spartipps
1. Franchise anpassen
Tiefe Gesundheitskosten (unter ca. 2000 CHF/Jahr): Die 2500er-Franchise gewinnt fast immer. Regelmässige Behandlungen: bei 300 CHF bleiben.
2. Alternatives Modell wählen
Hausarzt, Telmed oder HMO: bis rund 20–25 % Rabatt bei meist minimaler Einschränkung.
3. Unfalldeckung sistieren
Über 8 Std./Woche angestellt = bereits über die UVG gedeckt. Ein Brief genügt.
4. Prämienverbilligung prüfen
Jeder Kanton verbilligt die Prämien bescheidener und mittlerer Einkommen, viele Haushalte wissen es nicht. Zur Seite Prämienverbilligung.
5. Grund- und Zusatzversicherung trennen
Nichts zwingt Sie, beides bei derselben Kasse zu haben. Behalten Sie Ihre VVG-Zusätze und wechseln Sie nur die Grundversicherung.
Spezialfälle
Neuzuziehende: 3 Monate ab Wohnsitznahme für den Anschluss; Wirkung (und Prämien) rückwirkend. Grenzgänger: Optionsrecht innert 3 Monaten, grundsätzlich unwiderruflich. Details.
FAQ
Kann die Kasse meine Kündigung ablehnen? Nein, sofern fristgerecht und Prämien bezahlt.
Kann ich krank oder älter wechseln? Ja, ohne Einschränkung: Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsfragen.
30. November verpasst? Nächstes Fenster: 31. März (Wirkung 30. Juni, nur Standardmodell mit Franchise 300), sonst der nächste 30. November.
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