KVG-Kündigung: Ihr Brief muss bis spätestens 30. November bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Meine Situation prüfen →
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Leitfaden · KVG

Krankenkasse wechseln: Fristen, Vorgehen und Spartipps (KVG)

Gleiche Leistungen, tiefere Prämie: der Wechsel ist Ihr gesetzliches Recht. Stichtag: 30. November (Eingang!).

Prämien vergleichen vor dem Stichtag 30. November

Jeden Herbst kündigen die Krankenkassen ihre neuen Prämien an, und Hunderttausende stellen fest, dass ihre Rechnung wieder steigt. Die gute Nachricht: Der Wechsel ist einfach, und die Ersparnis erreicht oft mehrere hundert Franken pro Jahr, bei einer Familie über 1000 CHF, für exakt gleiche Grundleistungen.

Warum die Leistungen überall identisch sind

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist im KVG geregelt: Der Leistungskatalog ist bei allen Kassen der Schweiz derselbe. Arzt, Spital, Medikamente, Mutterschaft, alles identisch. Die einzige echte Variable ist Ihre Monatsprämie: Zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse Ihres Kantons liegen oft über 100 CHF pro Monat.

Beruhigend: «Werde ich anderswo schlechter erstattet?» Nein. Das Gesetz schreibt allen Kassen dieselben Leistungen vor, und jede Kasse hat Aufnahmepflicht, ohne Gesundheitsfragen, unabhängig von Alter und Gesundheit.

Das Datum: der 30. November

Für einen Wechsel per 1. Januar muss Ihre Kündigung der Kasse spätestens am 30. November vorliegen, es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Senden Sie Mitte November per Einschreiben.

SituationFristWirkung
Ordentliche Kündigung (alle)Eingang bis 30. November31. Dezember
Standardmodell, Franchise 300 CHF3 Monate Frist, Eingang bis 31. März30. Juni
Angekündigte PrämienerhöhungKündigung bis Ende November möglich31. Dezember

Wechseln in 4 Schritten

  1. Ab Ende September vergleichen, die neuen Prämien werden vom BAG publiziert.
  2. Zuerst die neue Versicherung abschliessen, dank Aufnahmepflicht kann sie Sie nicht ablehnen.
  3. Kündigung per Einschreiben, Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Satz «Ich kündige meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) per 31. Dezember».
  4. Übergang prüfen, das Gesetz verbietet jede Deckungslücke: Die alte Kasse beendet den Vertrag erst nach Bestätigung der neuen.

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5 Spartipps

1. Franchise anpassen

Tiefe Gesundheitskosten (unter ca. 2000 CHF/Jahr): Die 2500er-Franchise gewinnt fast immer. Regelmässige Behandlungen: bei 300 CHF bleiben.

2. Alternatives Modell wählen

Hausarzt, Telmed oder HMO: bis rund 20–25 % Rabatt bei meist minimaler Einschränkung.

3. Unfalldeckung sistieren

Über 8 Std./Woche angestellt = bereits über die UVG gedeckt. Ein Brief genügt.

4. Prämienverbilligung prüfen

Jeder Kanton verbilligt die Prämien bescheidener und mittlerer Einkommen, viele Haushalte wissen es nicht. Zur Seite Prämienverbilligung.

5. Grund- und Zusatzversicherung trennen

Nichts zwingt Sie, beides bei derselben Kasse zu haben. Behalten Sie Ihre VVG-Zusätze und wechseln Sie nur die Grundversicherung.

Vorsicht VVG: Zusatzversicherungen kennen Gesundheitsfragen und Ablehnungen. Kündigen Sie eine Zusatzversicherung nie vor der schriftlichen Aufnahmebestätigung der neuen.

Spezialfälle

Neuzuziehende: 3 Monate ab Wohnsitznahme für den Anschluss; Wirkung (und Prämien) rückwirkend. Grenzgänger: Optionsrecht innert 3 Monaten, grundsätzlich unwiderruflich. Details.

FAQ

Kann die Kasse meine Kündigung ablehnen? Nein, sofern fristgerecht und Prämien bezahlt.

Kann ich krank oder älter wechseln? Ja, ohne Einschränkung: Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsfragen.

30. November verpasst? Nächstes Fenster: 31. März (Wirkung 30. Juni, nur Standardmodell mit Franchise 300), sonst der nächste 30. November.

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📖 Offizielle Gesetzestexte: KVG (SR 832.10) · fedlex.admin.ch

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