KMU · Gesetzliche Grundlagen: UVG · VVG
UVG und Krankentaggeld: die Deckungen des Arbeitgebers
Berufsunfall obligatorisch, NBU ab 8 Std./Woche, KTG dringend empfohlen.
Aktualisiert am 5. September 2026 · Informationen aus den amtlichen Gesetzestexten (fedlex.admin.ch), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Daten des Bundes.
UVG: Das sagt das Gesetz
- Berufsunfälle (BU): für alle Angestellten obligatorisch, Prämie zulasten des Arbeitgebers.
- Nichtberufsunfälle (NBU): obligatorisch ab 8 Std./Woche, Prämie grundsätzlich zulasten der Angestellten.
- Leistungen: Heilungskosten, Taggelder (80 % ab dem 3. Tag), Renten.
Krankentaggeld (KTG)
Deckt den Lohn bei Krankheit, typisch 80 % während 730 Tagen nach gewählter Wartefrist. Ohne KTG bleibt die Lohnfortzahlung nach OR (Berner/Zürcher Skala) zeitlich begrenzt, ein echtes Risiko für Betrieb und Angestellte.
Klassische Optimierung: Wartefrist verlängern (z. B. 30 statt 14 Tage) und den Lohn solange selbst tragen, senkt die Prämie oft deutlich. Nach Ihrer Lohnsumme berechnen.
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Arbeitgeberprämien vergleichen📖 Offizielle Gesetzestexte: UVG (SR 832.20) · fedlex.admin.ch
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