KVG-Kündigung: Ihr Brief muss bis spätestens 30. November bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Meine Situation prüfen →
StartseiteUnternehmenUVG und Krankentaggeld
KMU · Gesetzliche Grundlagen: UVG · VVG

UVG und Krankentaggeld: die Deckungen des Arbeitgebers

Berufsunfall obligatorisch, NBU ab 8 Std./Woche, KTG dringend empfohlen.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Informationen aus den amtlichen Gesetzestexten (fedlex.admin.ch), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Daten des Bundes.

UVG: Das sagt das Gesetz

  • Berufsunfälle (BU): für alle Angestellten obligatorisch, Prämie zulasten des Arbeitgebers.
  • Nichtberufsunfälle (NBU): obligatorisch ab 8 Std./Woche, Prämie grundsätzlich zulasten der Angestellten.
  • Leistungen: Heilungskosten, Taggelder (80 % ab dem 3. Tag), Renten.

Krankentaggeld (KTG)

Deckt den Lohn bei Krankheit, typisch 80 % während 730 Tagen nach gewählter Wartefrist. Ohne KTG bleibt die Lohnfortzahlung nach OR (Berner/Zürcher Skala) zeitlich begrenzt, ein echtes Risiko für Betrieb und Angestellte.

Klassische Optimierung: Wartefrist verlängern (z. B. 30 statt 14 Tage) und den Lohn solange selbst tragen, senkt die Prämie oft deutlich. Nach Ihrer Lohnsumme berechnen.

Sind Ihre UVG/KTG-Prämien marktgerecht?

Vergleich auf Basis Lohnsumme und Schadenverlauf, ohne Deckungsunterbruch.

Arbeitgeberprämien vergleichen
📖 Offizielle Gesetzestexte: UVG (SR 832.20) · fedlex.admin.ch

Offerten vergleichen: UVG und Krankentaggeld

Gratis, Rückruf innert 24 Arbeitsstunden, DSG-konform.

Bitte die drei Felder und die Einwilligung ausfüllen.
✓ Danke! Ein Berater meldet sich innert 24 Arbeitsstunden.
Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies. Mit Ihrer Zustimmung aktivieren wir zusätzlich eine anonyme Reichweitenmessung. Mehr erfahren