Gesundheit · Gesetzliche Grundlage: KVG
Die Grundversicherung (KVG): obligatorisch, überall identisch, ausser beim Preis
Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt: nur die Prämien unterscheiden sich. Franchise, Modell und Unfalldeckung sind Ihre drei Sparhebel.
Aktualisiert am 5. September 2026 · Informationen aus den amtlichen Gesetzestexten (fedlex.admin.ch), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Daten des Bundes.
Was die Grundversicherung deckt
Ambulante und stationäre Behandlungen (allgemeine Abteilung Ihres Kantons), Medikamente der Spezialitätenliste, Mutterschaft, definierte Vorsorgeuntersuchungen, Notfälle im Ausland (begrenzt). Nicht gedeckt: übliche Zahnbehandlungen, Brillen für Erwachsene, Privatabteilung, dafür gibt es die Zusatzversicherungen (VVG).
Die drei Stellschrauben Ihrer Prämie
1. Die Jahresfranchise
Der Betrag, den Sie selbst tragen, bevor die Kasse zahlt.
| Profil | Mögliche Franchisen | Faustregel |
|---|---|---|
| Erwachsene | 300 / 500 / 1000 / 1500 / 2000 / 2500 CHF | 2500 CHF bei tiefen Gesundheitskosten; 300 CHF bei regelmässigen Behandlungen |
| Kinder | 0 bis 600 CHF | Meist 0 CHF |
2. Der Selbstbehalt
Nach der Franchise zahlen Sie 10 % der Kosten, maximal 700 CHF pro Jahr (Kinder 350 CHF), plus einen Spitalbeitrag pro Tag.
3. Das Versicherungsmodell
- Standard: freie Arztwahl, am teuersten.
- Hausarzt: zuerst zum Hausarzt, typisch 10–20 % Rabatt.
- Telmed: Erstkontakt per Telefon.
- HMO: Gruppenpraxis, oft bis rund 25 % Rabatt.
Gut zu wissen: Arbeiten Sie über 8 Std./Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann sind Sie über dessen UVG unfallversichert. Schliessen Sie das Unfallrisiko aus der KVG aus und sparen Sie zusätzlich.
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