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Gesundheit · Gesetzliche Grundlage: KVG

Die Grundversicherung (KVG): obligatorisch, überall identisch, ausser beim Preis

Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt: nur die Prämien unterscheiden sich. Franchise, Modell und Unfalldeckung sind Ihre drei Sparhebel.

Aktualisiert am 5. September 2026 · Informationen aus den amtlichen Gesetzestexten (fedlex.admin.ch), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Daten des Bundes.
Ärztliche Konsultation, gedeckt durch die Grundversicherung KVG

Was die Grundversicherung deckt

Ambulante und stationäre Behandlungen (allgemeine Abteilung Ihres Kantons), Medikamente der Spezialitätenliste, Mutterschaft, definierte Vorsorgeuntersuchungen, Notfälle im Ausland (begrenzt). Nicht gedeckt: übliche Zahnbehandlungen, Brillen für Erwachsene, Privatabteilung, dafür gibt es die Zusatzversicherungen (VVG).

Die drei Stellschrauben Ihrer Prämie

1. Die Jahresfranchise

Der Betrag, den Sie selbst tragen, bevor die Kasse zahlt.

ProfilMögliche FranchisenFaustregel
Erwachsene300 / 500 / 1000 / 1500 / 2000 / 2500 CHF2500 CHF bei tiefen Gesundheitskosten; 300 CHF bei regelmässigen Behandlungen
Kinder0 bis 600 CHFMeist 0 CHF

2. Der Selbstbehalt

Nach der Franchise zahlen Sie 10 % der Kosten, maximal 700 CHF pro Jahr (Kinder 350 CHF), plus einen Spitalbeitrag pro Tag.

3. Das Versicherungsmodell

  • Standard: freie Arztwahl, am teuersten.
  • Hausarzt: zuerst zum Hausarzt, typisch 10–20 % Rabatt.
  • Telmed: Erstkontakt per Telefon.
  • HMO: Gruppenpraxis, oft bis rund 25 % Rabatt.
Gut zu wissen: Arbeiten Sie über 8 Std./Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann sind Sie über dessen UVG unfallversichert. Schliessen Sie das Unfallrisiko aus der KVG aus und sparen Sie zusätzlich.

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📖 Offizielle Gesetzestexte: KVG (SR 832.10) · fedlex.admin.ch

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