Zusatzversicherungen (VVG): nützlich, freiwillig, sorgfältig zu wählen
Privatrecht: Leistungen und Aufnahme sind frei, Gesundheitsfragen und Vorbehalte möglich. Nie kündigen vor schriftlicher Aufnahmebestätigung!
Die grossen Familien der Zusatzversicherungen
| Deckung | Nutzen | Für wen |
|---|---|---|
| Ambulant | Nicht gelistete Medikamente, Brillen, Transporte, erweiterte Prävention, Fitness | Der meistgewählte Zusatz |
| Komplementärmedizin | Osteopathie, Akupunktur usw. nach Therapeutenliste | Regelmässige Nutzer |
| Halbprivat / Privat Spital | 1–2-Bett-Zimmer, freie Arzt- und Spitalwahl schweizweit | Komfort, jung abschliessen |
| Zahn | Behandlungen, Kieferorthopädie der Kinder | Für Kinder vor jeder Diagnose abschliessen |
| Reise / Ausland | Heilungskosten über KVG-Limiten, Rückführung | Reisende ausserhalb Europas |
Häufige Fragen
Wie kündige ich eine Zusatzversicherung? Schriftlich per Einschreiben, in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres oder der Vertragsdauer (Police prüfen). Wichtig: Kündigen Sie nie, bevor die neue Zusatzversicherung Sie definitiv aufgenommen hat, denn anders als beim KVG gibt es hier Gesundheitsfragen und kein Aufnahmerecht.
Kann eine Zusatzversicherung mich ablehnen? Ja. Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG: Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder Anträge ablehnen. Deshalb gilt: zuerst die Zusage der neuen, dann die Kündigung der alten.
Sind Ihre Zusätze ihren Preis wert?
Senden Sie uns Ihre Police: Wir finden Doppeldeckungen mit dem KVG und ungenutzte Leistungen.
Gratis prüfen lassen