Unfallversicherung für Selbstständige: was Sie brauchen
Selbstständige sind nicht automatisch gegen Unfall versichert. Sie haben zwei Wege: die freiwillige Unterstellung unter das UVG oder den Einschluss des Unfallrisikos in die Krankenkasse. Ohne aktive Wahl besteht eine gefährliche Deckungslücke.
Selbstständigerwerbende in der Schweiz sind nicht obligatorisch unfallversichert, anders als Angestellte. Sie müssen die Deckung aktiv aufbauen, über zwei Wege: die freiwillige Unterstellung unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bei einem UVG-Versicherer, oder den Einschluss des Unfallrisikos in die Grundversicherung (KVG). Ohne eine dieser Lösungen zahlt bei einem Unfall nur die Krankenkasse die Heilungskosten, aber es fliesst kein Erwerbsersatz.
Sind Selbstständige automatisch unfallversichert?
Nein. Das obligatorische UVG gilt nur für Arbeitnehmende. Wer selbstständig arbeitet, hat standardmässig keine Unfalldeckung mit Taggeld und Rente, sondern lediglich die Heilungskostendeckung der Krankenkasse, sofern das Unfallrisiko dort eingeschlossen ist. Diese Lücke ist der häufigste Fehler bei der Existenzgründung.
Welche zwei Wege gibt es?
| Lösung | Was sie bietet | Für wen |
|---|---|---|
| Freiwillige UVG-Versicherung | Heilungskosten, Taggeld, Invaliden- und Hinterlassenenrente, wie bei Angestellten | Wer umfassenden Schutz inkl. Erwerbsersatz will |
| Unfalleinschluss in die Krankenkasse (KVG) | Nur Heilungskosten, kein Taggeld | Wer bereits ein Krankentaggeld mit Unfalldeckung hat |
Die freiwillige UVG-Versicherung ist die umfassendere Lösung: Sie deckt neben den Heilungskosten auch das Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit und die Renten bei Invalidität oder Tod. Sie wird bei der Suva oder einem privaten UVG-Versicherer abgeschlossen und orientiert sich am versicherten Verdienst.
Was kostet die Unfallversicherung für Selbstständige?
Die Prämie der freiwilligen UVG richtet sich nach dem versicherten Verdienst und der Branche: Ein Bauhandwerker zahlt wegen des höheren Unfallrisikos deutlich mehr als eine Beraterin am Schreibtisch. Der Einschluss des Unfallrisikos in die Krankenkasse kostet nur einen kleinen Prämienzuschlag, deckt aber kein Taggeld. Für die Berechnung des versicherten Verdienstes gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag, der jährlich festgelegt wird.
Welche Deckung brauchen Selbstständige wirklich?
Entscheidend ist der Erwerbsersatz: Wer bei einem Unfall wochenlang ausfällt, verliert ohne Taggeld sein gesamtes Einkommen, während die Fixkosten weiterlaufen. Deshalb ist für die meisten Selbstständigen die Kombination aus Krankentaggeld und Unfalldeckung mit Taggeld zentral, nicht nur die Heilungskosten.
- Körperliche Berufe (Bau, Handwerk, Gastro): freiwillige UVG mit Taggeld dringend empfohlen, hohes Unfallrisiko.
- Bürotätigkeiten (Beratung, IT): mindestens Unfalleinschluss in die Krankenkasse, Taggeld über eine Taggeldversicherung.
- Alle: die Vorsorge nicht vergessen, da ohne 2. Säule auch die Invaliditätsabsicherung Lücken hat.
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Häufige Fragen
Sind Selbstständige in der Schweiz automatisch unfallversichert? Nein. Das obligatorische UVG gilt nur für Arbeitnehmende. Selbstständige haben standardmässig keine Unfalldeckung mit Taggeld und Rente, sondern nur die Heilungskostendeckung der Krankenkasse, sofern das Unfallrisiko dort eingeschlossen ist. Die Deckung muss aktiv aufgebaut werden.
Welche Möglichkeiten haben Selbstständige für die Unfallversicherung? Zwei Wege: die freiwillige Unterstellung unter das UVG bei der Suva oder einem privaten Versicherer, die Heilungskosten, Taggeld und Renten deckt, oder der Einschluss des Unfallrisikos in die Grundversicherung, der nur die Heilungskosten deckt, aber kein Taggeld.
Was kostet die freiwillige Unfallversicherung für Selbstständige? Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Verdienst und der Branche. Körperliche Berufe zahlen wegen des höheren Risikos mehr als Bürotätigkeiten. Der blosse Unfalleinschluss in die Krankenkasse kostet nur einen kleinen Zuschlag, deckt aber kein Taggeld.
Brauche ich als Selbstständiger ein Unfalltaggeld? Für die meisten ja. Ohne Taggeld verlieren Sie bei einem längeren Unfallausfall Ihr gesamtes Einkommen, während die Fixkosten weiterlaufen. Nur die Heilungskostendeckung reicht in der Regel nicht aus, um die Existenz zu sichern.
Was passiert mit der Unfallversicherung nach dem Wechsel in die Selbstständigkeit? Die Unfalldeckung des früheren Arbeitgebers erlischt 31 Tage nach dem Austritt. Ab dem ersten Tag der selbstständigen Tätigkeit müssen Sie die Unfallversicherung selbst organisieren, sonst besteht eine Deckungslücke.
Amtliche und weitere Quellen
- Unfallversicherungsgesetz (UVG, SR 832.20): freiwillige Versicherung Selbstständiger, Art. 4 und 5.
- Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10): Einschluss des Unfallrisikos in die Grundversicherung.